Leistungen von Dr. Susanne von Böhl

Kinder

Für Kinder bieten wir eine Frühbehandlung (Interzeptive Behandlung) bis zum 11. Lebensjahr an. Bei Fehlstellungen der Grade 4 und 5 werden die Kosten dafür vollständig von den Krankenkassen übernommen. Die Behandlungsdauer beträgt in der Regel etwa ein Jahr.

Im Rahmen dieser Therapie wird ein kieferorthopädisches Gerät (Platte) von der Krankenkasse finanziert. Sollte ein zweites Gerät erforderlich sein, handelt es sich dabei um eine Privatleistung in Höhe von 250 €.

Die Beratung ist für Sie kostenfrei.

Jugendliche

Für Jugendliche bieten wir die sogenannte „Gratis-Zahnspange“ (Kassenzahnspange) an, die – je nach Ausmaß der Fehlstellung – direkt mit der Krankenkasse abgerechnet wird. Bis zum 18. Geburtstag werden bei Fehlstellungen der Grade 4 und 5 sämtliche Kosten vollständig und ohne Selbstbehalt von der Krankenkasse übernommen.

Zu beachten ist, dass von der Krankenkasse grundsätzlich nur eine Erstberatung übernommen wird. Die kieferorthopädische Behandlung erstreckt sich in der Regel über einen Zeitraum von etwa drei Jahren.

Bei Fehlstellungen des Grades 3 gewährt die Krankenkasse häufig einen Zuschuss zu den Behandlungskosten. Handelt es sich hingegen um die Grade 1 oder 2, wird die Behandlung als vorwiegend ästhetisch eingestuft und ist daher eine Privatleistung.

Erwachsene

Für Erwachsene gilt, dass alle kieferorthopädischen Behandlungen, die nach dem 18. Geburtstag beginnen, grundsätzlich Privatleistungen sind. Dennoch gewähren viele Krankenkassen – abhängig von der Art und dem Schweregrad der Fehlstellung – einen Zuschuss zu den Behandlungskosten. Die Behandlungsdauer beträgt in der Regel zwei bis drei Jahre.

Die Beratung zur Einstufung der Fehlstellung wird mit 60 € berechnet.